AGBs bayou-bad

Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. baYou GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünfti-ge an ihn zu erbringenden Lieferungen und sonstigen Leistungen.
1.3 Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers, soweit diese zu unserem Nachteil sind, widersprechen wir bereits jetzt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis abweichen-der oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos leisten oder liefern.
1.4. Wir behalten uns ausdrücklich vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden nach entsprechendem Hinweis einseitig zu ändern.
1.5 Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung. Telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
2. Preise, Preislisten
2.1 Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ohne Verpackung, Verladung, Fracht und Montage zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Bezieht der Kunde die Ware von uns zum Listenpreis und erhöht sich der Listen-preis zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung und liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mindestens 4 Monate, erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis entsprechend. Etwa vereinbarte Preisabschläge sind auch hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises zu berücksichtigen. Liegt der Preisvereinbarung nicht
der Listenpreis zugrunde, sind wir berechtigt, den Preis nachträglich angemessen anzupassen, wenn sich die Kostenfaktoren für die Ware oder für sonstige vereinbarte Leistungen auch erheblich erhöhen. Führt eine solche Preisanpassung zu einer erheblichen Preissteigerung, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlung und Sicherheit
3.1 Überschreitet der Kunde den in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin, so sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Besteller sind wir berechtigt, die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen zurückzuhalten.
3.2 Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehal-tungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der angemesse-nen Frist nach, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4. Lieferung, Lieferungsfristen und Gefahrenübergang
4.1 Der Versand unserer Waren erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, „ab Werk“. Die Versendung erfolgt an den Kunden in dessen Namen und auf dessen Gefahr, selbst dann, wenn aufgrund von Einzelabsprachen wir die Transportkosten tragen sollten und / oder den Transport versichern sollten und / oder den Liefergegenstand beim Kunden aufbauen/abbauen lassen.
4.2 Alle Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich aus-drücklich als verbindlich zugesagt wurden.
4.3 Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorherseh-barer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispiels-weise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung des Materials, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind.
4.4 Die Gefahr des Untergangs, Beschädigung, Verlustes der Liefersache sowie die Pflicht, die durch die Ware bedingten Kosten zu tragen, geht auf den Kunden über, sobald die zur Sendung bestimmte Ware an die zum Transport bestimmten Person übergeben worden ist oder unser Haus zwecks Versendung verlassen hat. Selbiges gilt auch für Teillieferungen und bei Lieferungen frei Haus.
4.5 Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Zeichnungen, Gewichtsangaben und Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich und schriftlich zugesichert.
4.6 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
4.7 Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis zur vollständigen Be-zahlung aller Lieferungen nebst Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist nicht als Rücktritt des Vertrages anzusehen.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegen-stände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung ab, gleichgültig ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde, oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
5.3 Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermäch-tigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsver-pflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungs-befugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
5.4 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
5.5 Wir verpflichten uns auf Anforderung, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
5.6 Bei Lieferungen in Ländern mit anderen Rechtsordnungen, in welchen die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsregelungen nicht die gleiche Sicherungswirkung aufweisen wie in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Kunde alles tun, um uns unverzüglich ein dem Eigentumsvorbehalt nach Deutschem Recht gleichwertiges Sicherungsmittel zu bestellen. Insbesondere wird der Kunde an allen zur wirksamen Bestellung und Durchsetzbarkeit des gleichwertigen Sicherungsmittels erforderlichen Maßnahmen (z. B. Eintragungspflichten) mitwirken.
6. Mängelrügen, Ausschlussfrist
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten unverzüglich auf Mangelfreiheit, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind uns spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzu-teilen, versteckte Mängel unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Unsere Haftung für Mängel, welche nicht rechtzeitig angezeigt wurden, ist ausgeschlossen. Sämtliche Maßangaben durch den Kunden werden von baYou schriftlich rückbestä-tigt. Bei falschen Angaben durch den Kunden ist die Haftung ausgeschlossen.
6.2 Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Sollte sich herausstellen, dass die Mängelrü-ge unberechtigt ist, hat der Kunde uns alle diesbezüglich entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.

7. Garantie
7.1 baYou gewährt über die Gewährleistung nach Ziffer 8 hinaus eine Garantie für Dampfduschensitze bei Einsatz durch den Endkunden im privaten Bereich von 2 Jahren und bei Einsatz im gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich auf Anfrage. Für alle baYou-Wannenmodelle beträgt die Garantie 10 Jahre. Die Garantieleistungen und Bedingungen entnehmen Sie der beim Kauf mitgelieferten Garantiekarte. Die Garantiefrist läuft ab Auslieferdatum.
Die Garantie ist nur bei vollständig ausgefüllter und zurückgesendeter Garantiekarte gültig. Garantieleistungen erlöschen im Falle des Umbaus gelieferter Badewannen, Infrarotkabinen und baYou Systemkomponenten durch den Kunden oder durch Dritte. Die Gewährleistungsansprüche nach Ziffer 8 bleiben davon unberührt.
8. Gewährleistung
8.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits-, Material- und Transportkosten, soweit sich diese nicht erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
8.2. Von der Gewährleistung sind Mängel und/oder Schäden ausgenommen,
die auf die Verwendung anderer als der von uns ausdrücklich empfohlenen und freigegebenen Ersatz- und Zubehörteile und/oder Verbrauchsmaterialien zurückzu-führen sind. Insbesondere bei ausgeführten Silikonfugen (Wartungsfuge nach DIN 52460) und Dichtlippen sind Mängelansprüche nach Abnahme ausgeschlossen. Bei unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, bei Verschleiß oder im Falle eigenmächtiger, selbst vorgenommener Eingriffe an der Ware stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Bei nur unwesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Funktionalität übernehmen wir keine Mängelhaftung.
8.3. Sämtliche Maßangaben, bzw. Aufmaße durch den Kunden werden durch baYou schriftlich rückbestätigt. Für unrichtige Maßangaben durch den Käufer besteht keine Haftung von baYou.
9. Verjährung
9.1 Alle Ansprüche wegen Mängeln der Sache verjähren in vierundzwanzig Mo-naten ab Lieferung. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werke, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
9.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadenser-satzansprüche gegenüber uns, die mit einem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzan-sprüche jeder Art gegenüber uns bestehen, die wiederum nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen – gelten für sie ebenfalls die Verjährungsfrist der Ziffer. 9.3 Die Verjährungsfristen der Ziffer 9.1. und der 9.2. gelten mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten in diesem Fall anstelle der in Ziffer 9.1. genannten Fristen die gesetzlichen Verjäh-rungsfristen. Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
10.1 Schadenersatzansprüche wegen Verzuges, Unmöglichkeit, Verletzung unserer Pflicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, Verletzung von vertraglichen Neben-pflichten oder positiver Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, uner-laubter Handlung sind ausgeschlossen, es sein denn, es wird wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet.
Ziffer 10.1. gilt nicht, wenn und soweit der Schaden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder ein sonstiges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
10.2 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nach-teil des Kunden nicht verbunden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes, bleiben unberührt.
10.3 Unsere Haftung ist in allen Fällen begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorher-sehbaren, typischen Schäden, die aus der Pflichtverletzung oder der Handlung resultieren.
11. Änderungsvorbehalt
Die baYou GmbH hat das Recht, die versprochene Leistung zu ändern, soweit mit der Änderung oder Abweichung der Vertragszweck erreicht werden kann und die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der baYou GmbH für den Kunden zumutbar ist.
12. Schadenersatzpauschale
Schuldet der Käufer nicht die Leistung, sondern Schadenersatz, so können wir diesen, ohne Nachweis in Höhe von 20 % der Auftragssumme geltend machen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten, der Bestel-ler hat das Recht einen geringeren Schaden nachzuweisen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, sonstige Bestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Buttenheim. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist das Gericht unseres Geschäftssitzes zuständig, sofern unser Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder sich sein Wohn- bzw. Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.2 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemei-nen Geschäftsbedingungen gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetz-liche Regelung; in keinem Falle wird die betreffende Bestimmung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt.
14. Abbildungen in Katalogen und Publikationen.
14.1 Dargestellte Fotos und Abbildungen können vom Original abweichen. Ände-rungen in Technik und Optik der dargestellten Bilder und Informationen vorbehalten. Keine Haftung für Druckfehler und Irrtümer.

Es gilt die jeweils aktuellste Version der AGB, welche Sie gerne in Papierform von uns kostenfrei erhalten!

Stand: Januar 2020
baYou GmbH

Jägerstrasse 20
96114 Hirschaid | Fax: 09545 – 50 499